CSRD · Inkrafttreten 2027

CSRD, ESRS und Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (nach Omnibus I)

Die CSRD regelt die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. Durch das Omnibus-I-Paket, final im Februar 2026, wird sie auf große Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. € Umsatz beschränkt. Für diese Unternehmen ist sie Pflicht, für alle anderen bleibt sie ein strategisches Thema.

FRIST
19. März 2027
ZULETZT GEPRÜFT
Mai 2026
PRODUKTKATEGORIEN
Bauprodukte allgemein

Was ist das?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive ist die EU-Berichtspflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie sieht nach dem Omnibus-I-Paket vom 24. Februar 2026 deutlich anders aus als ursprünglich verabschiedet. Der Omnibus hat den Geltungsbereich um rund 90 Prozent reduziert: berichtspflichtig sind nur noch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz. Damit fallen die meisten mittelständischen Bauproduktehersteller aus der direkten Pflicht heraus.

Methodisch unverändert geblieben sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) - aktuell 12 Standards in den Blöcken Cross-Cutting, Environmental, Social, Governance - und die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DMA). Die DMA ist die methodische Pflichtübung am Anfang jedes ESRS-Berichts: sie ermittelt, welche Themen das Unternehmen überhaupt berichten muss. Entweder weil das Unternehmen erhebliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt hat (Impact Materiality) oder weil ein Thema finanziell wesentlich für das Unternehmen ist (Financial Materiality). Ohne belastbare DMA kein belastbarer ESRS-Bericht.

Für die Bauprodukte-Industrie sind die produktbezogenen Anker ESRS E1 (Klimawandel) und ESRS E5 (Ressourcen und Kreislaufwirtschaft). E1 verlangt Scope-1/2/3-Treibhausgas-Inventare; EPDs, LCAs und PCFs liefern den Datenbaustein für Scope 3.1 (eingekaufte Waren) und Scope 3.11 (Nutzungsphase). E5 verlangt Daten zu Rezyklatanteilen, Materialinputs, Abfällen und Lebensdauer. Die Module C und D der EPDs nach EN 15804 liefern hier die End-of-Life-Datenbasis.

Wer ist betroffen?

Direkt berichtspflichtig sind seit Omnibus I nur noch große Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. € Umsatz. Für die überwiegende Mehrheit der Bauproduktehersteller, typischerweise mittelständisch, entfällt die direkte Berichtspflicht damit. Drittstaaten-Unternehmen mit über 450 Mio. € EU-Umsatz sind ab dem Geschäftsjahr 2030 berichtspflichtig.

Indirekt bleibt die CSRD aber für alle Hersteller wirksam: berichtspflichtige Kunden, Auftraggeber, Investoren und Banken fragen Scope-3-Daten weiterhin ab, weil ihre eigene Berichterstattung auf diese Daten angewiesen ist. Wer hier nicht liefert, fällt aus Lieferanten-Auswahlprozessen und aus ESG-bewerteten Vergaben. Auch Bauherren in nachhaltigkeitsorientierten Projekten, sowie Architektur- und Planungsbüros, die mit BNB-, QNG- oder DGNB-Zertifizierungen arbeiten, verlangen produktspezifische Lebenszyklus- und Klimadaten, unabhängig von der eigenen CSRD-Pflicht des Lieferanten.

Welche Frist gilt?

Die wichtigen Termine nach Omnibus I:

  • 24. Februar 2026: Omnibus-I-Paket final beschlossen, der neue Pflicht-Adressatenkreis steht.
  • 19. März 2027: Frist für die Umsetzung der Omnibus-I-Änderungen in nationales Recht.
  • Geschäftsjahr 2030: Beginn der Berichtspflicht für Drittstaaten-Unternehmen mit über 450 Mio. € EU-Umsatz.

Parallel läuft bei EFRAG die Revision von ESRS Set 1. Verfeinerungen und Ergänzungen sind über die kommenden Jahre zu erwarten. Die methodischen Kernanforderungen (DMA, E1, E5) bleiben aber stabil. Wer auf diese Datenpunkte hin aufgestellt ist übersteht die EFRAG-Updates ohne strukturelle Anpassung.

Was muss konkret getan werden?

Für Bauproduktehersteller ergeben sich zwei klar getrennte Pfade:

Pfad A: Unternehmen oberhalb der Omnibus-Schwelle (≥ 1.000 MA und > 450 Mio. € Umsatz):

  • DMA aufsetzen und dokumentieren: Stakeholder-Befragung, Wesentlichkeitsmatrix und Begründung. Externer Prüfer akzeptiert nur belastbare Methodik mit nachvollziehbarer Datenherkunft.
  • ESRS-E1-Datenbasis aufbauen: Scope 1, 2, 3. Scope 3.1 (eingekaufte Waren) und 3.11 (Nutzung) bekommen ihre Datenbasis aus produktspezifischen LCAs, EPDs und PCFs.
  • ESRS-E5-Pfad: Rezyklat-Anteile, Material-Inputs, Abfälle und Lebensdauer-Annahmen. Diese Daten kommen aus den Modulen C und D der EPDs nach EN 15804.
  • Limited Assurance vorbereiten: Externe Prüfer fragen Methodik-Nachweise, Datenherkunft und Konsolidierungsregeln ab. Limited Assurance ist die einstiegspflichtige Prüfungstiefe. “Reasonable Assurance” folgt in einem späteren Schritt.

Pfad B: Unternehmen unterhalb der Schwelle:

  • Scope-3-Daten für berichtspflichtige Kunden bereitstellen, auch ohne eigene Pflicht, da Kunden und Auftraggeber diese abfragen. Wer nicht antworten kann, fällt aus Lieferanten-Listen.
  • Produktspezifische EPDs als kommunikationsfähige Datenquelle erstellen. Nicht nur als Compliance-Pflicht, sondern als Vertriebs- und Lieferketten-Asset.
  • DMA freiwillig als strategisches Werkzeug nutzen, um die eigenen Klima-, Sozial- und Governance-Risiken methodisch zu sortieren. Bei späterem Aufstieg in die Pflicht-Schwelle ist die Vorarbeit bereits gemacht.

Was passiert, wenn nicht?

Für direkt pflichtige Unternehmen drohen Sanktionen nach dem jeweiligen nationalen Umsetzungsrecht, nach deutschem Umsetzungsgesetz-Entwurf sind dies Bußgelder von bis zu 10 Mio. € oder 5 % des Jahresumsatzes vorgesehen. Schwerer als das Bußgeld wiegt häufig die Marktwirkung: fehlende oder fehlerhafte Berichte führen zu Vorbehalts-Vermerken im Lagebericht, Investoren und Banken werten die Berichte aktiv aus, Sustainable-Finance-Konditionen verschlechtern sich.

Für nicht-pflichtige Hersteller besteht kein rechtliches Risiko, aber ein zunehmend hartes Markt-Risiko. Wer Scope-3-Anfragen seiner berichtspflichtigen Kunden nicht beantworten kann, fällt aus deren Lieferanten-Listen, gerade in ESG-getriebenen Branchensegmenten. Banken und Versicherungen ziehen Nachhaltigkeitsdaten zunehmend in Konditionierung von Finanzierung und Versicherung ein. Wer keine produktspezifischen Daten hat, wird gegen Durchschnittswerte gerechnet und verliert die Wettbewerbsvorteile aus den eigenen Optimierungs-Anstrengungen.

Querverweise

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